Mietbedingungen und Stornierungsbedingungen


Allgemeine Mietbedingungen

Fewo Emde, Im Sonnenwinkel 18, 34508 Willingen

Stand 01.01.2017

 

1. Vertragsabschluss

Der Mietvertrag über die Ferienwohnung Emde ( nachfolgend auch Vermieter genannt ) ist

verbindlich geschlossen, wenn die Buchungsbestätigung dem Mieter zugegangen ist.

Die Ferienwohnung wird dem Mieter für die angegebene Zeit ausschließlich zur Nutzung

für Urlaubszwecke vermietet und darf nur mit der im Vertrag angegebenen Personenzahl belegt

werden.

 

2. Mietpreis und Nebenkosten

Im vereinbarten Mietpreis sind alle pauschal berechneten Nebenkosten (z.B. für Strom, Heizung,

Wasser) enthalten. Sind Zusatzleistungen vereinbart (z.B. Saunanutzung, Grill,

Garagennutzung) deren Inanspruchnahme dem Mieter freigestellt sind, werden diese Nebenkosten

gesondert in Rechnung gestellt.

 

3. Mietdauer/Inventar

Am Anreisetag stellt der Vermieter das Mietobjekt dem Mieter ab 15:00 Uhr in

ordnungsgemäßem Zustand zur Verfügung. Sollte die Anreise nach 17:00 Uhr erfolgen, so sollte

der Mieter dies dem Vermieter mitteilen.

Der Mieter wird gebeten unmittelbar nach seiner Ankunft die im Mietobjekt befindliche Inventarliste auf

Vollständigkeit zu überprüfen und etwaige Fehlbestände spätestens an dem der Ankunft folgenden

Tag dem Vermieter mitzuteilen.

Am Abreisetag wird der Mieter gebeten das Mietobjekt dem Vermieter bis spätestens 11:00 Uhr

geräumt in besenreinem Zustand zu übergeben. Dabei hat der Mieter noch zu erledigen:

Spülen des Geschirrs / Räumen des Geschirrspülers.

 

4. Rücktritt durch den Mieter

Der Mieter kann vor Beginn der Mietzeit durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vermieter vom

Mietvertrag zurücktreten. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung beim

Vermieter. Tritt der Mieter vom Mietvertrag zurück, so hat er pauschalen Ersatz für die beim Vermieter

bereits entstandenen Aufwendungen und den entgangenen Gewinn in der nachfolgenden Höhe,

soweit bei Online - Buchungsportalen nicht anders angegeben, zu leisten:

     

 

Für alle  Buchungen gilt:

Rücktritt bis zum 42. Tag vor Beginn der Mietzeit kostenlos möglich,

danach 80 % des Mietpreises. Bei Nichterscheinen bzw. Nichtanreise 100% des Mietpreises.

 

Dem Mieter bleibt der Nachweis, dass beim Vermieter ein geringerer Schaden entstanden ist. Der

Mieter kann bei Rücktritt vom Vertrag einen Ersatzmieter benennen, der bereit ist, an seiner Stelle in

das bestehende Vertragsverhältnis einzutreten. Der Vermieter kann dem Eintritt des Dritten

widersprechen, wenn dieser wirtschaftlich oder persönlich unzuverlässig erscheint.

Tritt ein Dritter in den Mietvertrag ein so haften er und der bisherige Mieter dem Vermieter als

Gesamtschuldner für den Mietpreis und die durch den Eintritt des Dritten entstandenen Mehrkosten.

 

5. Kündigung durch den Vermieter

Der Vermieter kann das Vertragsverhältnis vor oder nach Beginn der Mietzeit ohne Einhaltung einer Frist

kündigen, wenn der Mieter trotz vorheriger Mahnung nicht an die Hausordnung hält oder die vereinbarten

Zahlungen (Anzahlung, Restzahlung, Kaution, usw.) nicht fristgemäß leistet oder sich ansonsten in einem

solchem Maße vertragswidrig verhält, dass dem Vermieter eine Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht

zuzumuten ist. In diesem Falle kann der Vermieter von dem Mieter Ersatz der bis zur Kündigung entstandenen

Aufwendungen und des entgangenen Gewinns verlangen.

 

6. Aufhebung des Vertrages wegen außergewöhnlicher Umstände

Der Mietvertrag kann von beiden Seiten gekündigt werden, wenn die Erfüllung des Vertrages infolge

bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder

beeinträchtigt wird. Beide Vertragsparteien werden von Ihren vertraglichen Verpflichtungen frei. Sie

müssen jedoch der jeweils anderen Vertragspartei bereits erbrachte Leistungen erstatten.

 

7. Pflichten des Mieters

Für verursachte Schäden innerhalb und außerhalb des Mietobjektes haftet der Mieter

uneingeschränkt. Hierbei übernimmt der Mieter auch die Haftung für Schäden, die durch andere

Personen entstehen (Mitreisende). Der Vermieter ist daher nicht verpflichtet, den Verursacher des

Schadens zu ermitteln, sondern kann den Mieter in Anspruch nehmen.Der Mieter verpflichtet sich,

das Mietobjekt mitsamt Inventar mit aller Sorgfalt zu behandeln. Für die schuldhafte Beschädigung

von Einrichtungsgegenständen, Mieträumen oder des Gebäudes sowie der zu den Mieträumen oder

dem Gebäude gehörenden Anlagen ist der Mieter ersatzpflichtig, wenn und insoweit sie von ihm oder

seinen Begleitpersonen oder Besuchern Schuldhaft verursacht worden ist. In den Mieträumen

entstehende Schäden hat der Mieter soweit er nicht selbst zur Beseitigung verpflichtet ist,

unverzüglich dem Vermieter anzuzeigen. Für die nicht rechtzeitige Anzeige verursachter

Folgeschäden, ist der Mieter ersatzpflichtig.

In Ausgussbecken und Toilette dürfen Abfälle, Asche, schädliche Flüssigkeiten und ähnliches nicht

hineingeworfen oder gegossen werden. Treten wegen Nichtbeachtung dieser Bestimmungen

Verstopfungen in den Abwasserrohren auf, so trägt der Verursacher die Kosten der Instandsetzung.

Bei eventuell auftretenden Störungen an Anlagen und Einrichtungen des Mietobjektes ist der Mieter

verpflichtet, selbst alles Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen oder evtl.

entstehenden Schaden gering zu halten. Der Mieter ist verpflichtet, den Vermieter über Mängel der

Mietsache unverzüglich zu unterrichten. Unterlässt der Mieter diese Meldung, so stehen ihm keine

Ansprüche wegen Nichterfüllung der vertragsmäßigen Leistungen (insbesondere keine Ansprüche auf

Mietminderung) zu.

Bei Verlust oder Beschädigung eines Schlüssels trägt der Mieter die entstehenden Kosten in vollem

Umfang.

 

8. Haftung des Vermieters

8.1 Der Vermieter haftet für die Richtigkeit der Beschreibung des Mietobjektes und ist verpflichtet, die

vertraglich vereinbarten Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen und während der gesamten Mietzeit

zu erhalten. Der Vermieter haftet nicht gemäß § 536a BGB. Die Haftung des Vermieters für

Sachschäden aus unerlaubter Handlung ist ausgeschlossen, soweit sie nicht auf einer vorsätzlichen

oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Vermieters beruhen. Der Vermieter haftet nicht in Fällen

höherer Gewalt (z.B. Brand, Überschwemmung etc.).

8.2 Von der Haftung sind eventuelle Ausfälle in der Strom- und Wasserversorgung sowie

Beeinträchtigungen, die durch höhere Gewalt entstehen, ausgeschlossen. Eine Haftung des

Vermieters für Schäden, die durch Verlust oder Diebstahl entstanden sind, ist ausgeschlossen.

8.3 Besondere Unannehmlichkeiten, die durch eventuelle Baustellen oder sonstige

Instandsetzungsmaßnahmen entstehen, liegen nicht im Haftungsbereich des Vermieters.

Schadensersatzansprüche sind diesbezüglich ausgeschlossen.

 

9. Internetzugang

1. Sofern das gemietete Ferienobjekt über einen kostenlosen W-Lan Internetzugang verfügt, erhält

der Mieter die Zugangsdaten durch den Vermieter. Der Vermieter haftet nicht für eventuelle Ausfälle

des Internetzugangs.

2. Mit der Nutzung des Internetzugangs stellt der Mieter den Vermieter für die Dauer des Aufenthalts

von sämtlichen Schäden und Ansprüchen Dritter frei, die auf einer rechtswidrigen Verwendung des

Internetzugangs durch den Mieter oder mitreisender Personen beruhen. Für alle in Anspruch

genommenen kostenpflichtigen Dienstleistungen oder Rechtsgeschäfte ist ausschließlich der Mieter

verantwortlich und eventuelle Kosten sind von diesem zu tragen. Dies gilt auch für alle Kosten und

Aufwendungen, welche im Zusammenhang mit einer rechtswidrigen oder der Vereinbarung

zuwiderlaufenden Verwendung des Internetzugangs entstehen können.

 

10. Tierhaltung

Tiere, insbesondere Hunde, Katzen, und dergleichen dürfen nur bei ausdrücklicher Erlaubnis des

Vermieters im Mietvertrag gehalten oder zeitweilig verwahrt werden. Die Erlaubnis gilt nur im

Einzelfall. Sie kann widerrufen werden, wenn Unzuträglichkeiten eintreten. Der Mieter haftet für

alle durch die Tierhaltung entstandenen Schäden.

 

11. Änderungen des Vertrages

Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen des Vertrages sowie allen rechtserheblichen

Erklärungen bedürfen der Schriftform.

 

12. Hausordnung

Die Mieter sind zu gegenseitiger Rücksichtnahme aufgefordert. Insbesondere sind störende

Geräusche, namentlich lautes Türwerfen und solche Tätigkeiten, die die Mitbewohner durch den

entstehenden Lärm belästigen und die häusliche Ruhe beeinträchtigen, zu vermeiden. In der Zeit von

22:00 Uhr bis 8:00 Uhr und von 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr sind Rundfunk-, Fernseh-, und sonstige Audiogeräte nur

auf Zimmerlautstärke einzustellen.

 

13. Rechtswahl/Gerichtsstand

Es findet deutsches Recht Anwendung. Für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist das

Amtsgericht zuständig, in dessen Bezirk der Beklagte seinen allgemeinen Gerichtsstand hat. Für

Klagen des Vermieters gegen Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts

oder Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland haben oder die nach Abschluss

des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben oder deren

Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird

der Wohnsitz des Vermieters als ausschließlicher Gerichtsstand vereinbart.

Kontakt

 

Im Sonnenwinkel 18

34508 Willingen

Tel: +49 5632 4287

 

info[at]fewo-emde-willingen.de

Hotels mit Hotelbewertungen bei HolidayCheck



 

Global colors
   bg-primary
   bg-primary-light
   bg-primary-dark
   bg-secondary
   bg-secondary-dark
Custom buttons
   background
   text color

Note: All changes made here will be applied to your entire website