ca. 65 qm
2 Schlafzimmer
Grundpreis für zwei Personen pro Übernachtung
Sonntag bis Donnerstag ab 69,00 € inkl. gesetzl. Mwst.
Freitag & Samstag ab 89,00 € inkl. gesetzl. Mwst.
Jede weitere Person pro Übernachtung je 12,00 € inkl. gesetzl. Mwst.
Kinder bis einschließlich 3 Jahre übernachten kostenlos !
Babybett und Kinderhochstuhl kostenlos auf Anfrage.
Zuzüglich 30,- € inkl. gesetzl. Mwst. (pro Aufenthalt) für Endreinigung.
Bettwäsche und Handtücher sind inklusive und werden nicht extra berechnet.
Mindestaufenthalt 2 Nächte. Die Preise können an Feiertagen, Weihnachten,Ostern sowie bei Events abweichen. Lassen Sie sich von uns ein unverbindliches Angebot erstellen oder nutzen Sie unsere Online Buchung.
Max. 1 Hund auf Anfrage möglich. Hierfür berechnen wir eine Pauschale von 15,00 € inkl. gesetzl. Mwst. pro Aufenthalt.
Zzgl. Kurtaxe von 1,50 € pro Person/Übernachtung (Nicht bei Kindern unter 14 Jahren).
Mit der Buchung erkennen Sie unsere Miet- und Stornobedingungen an.
Wir akzeptieren EC und Kreditkarten.
ca. 90 qm
3 Schlafzimmer
Grundpreis für zwei Personen pro Übernachtung
Sonntag bis Donnerstag ab 79,00 € inkl. gesetzl. Mwst.
Freitag & Samstag ab 99,00 € inkl. gesetzl. Mwst.
Jede weitere Person pro Übernachtung je 13,00 € inkl. gesetzl. Mwst.
Kinder bis einschließlich 3 Jahre übernachten kostenlos !
Babybett und Kinderhochstuhl kostenlos auf Anfrage.
Zuzüglich 40,- € inkl. gesetzl. Mwst. (pro Aufenthalt) für Endreinigung.
Bettwäsche und Handtücher sind inklusive und werden nicht extra berechnet.
Mindestaufenthalt 2 Nächte. Die Preise können an Feiertagen, Weihnachten,Ostern sowie bei Events abweichen. Lassen Sie sich von uns ein unverbindliches Angebot erstellen oder nutzen Sie unsere Online Buchung.
Max. 1 Haustier auf Anfrage möglich. Hierfür berechnen wir eine Pauschale von 15,00 € inkl. gesetzl. Mwst. pro Aufenthalt.
Zzgl. Kurtaxe von 1,50 € pro Person/Übernachtung (Nicht bei Kindern unter 14 Jahren).
Mit der Buchung erkennen Sie unsere Miet- und Stornobedingungen an.
Wir akzeptieren EC und Kreditkarten.
Allgemeine Mietbedingungen
Fewo Emde, Im Sonnenwinkel 18, 34508 Willingen
Stand 01.01.2017
1. Vertragsabschluss
Der Mietvertrag über die Ferienwohnung Emde ( nachfolgend auch Vermieter genannt ) ist
verbindlich geschlossen, wenn die Buchungsbestätigung dem Mieter zugegangen ist.
Die Ferienwohnung wird dem Mieter für die angegebene Zeit ausschließlich zur Nutzung
für Urlaubszwecke vermietet und darf nur mit der im Vertrag angegebenen Personenzahl belegt
werden.
2. Mietpreis und Nebenkosten
Im vereinbarten Mietpreis sind alle pauschal berechneten Nebenkosten (z.B. für Strom, Heizung,
Wasser) enthalten. Sind Zusatzleistungen vereinbart (z.B. Saunanutzung, Grill,
Garagennutzung) deren Inanspruchnahme dem Mieter freigestellt sind, werden diese Nebenkosten
gesondert in Rechnung gestellt.
3. Mietdauer/Inventar
Am Anreisetag stellt der Vermieter das Mietobjekt dem Mieter ab 15:00 Uhr in
ordnungsgemäßem Zustand zur Verfügung. Sollte die Anreise nach 17:00 Uhr erfolgen, so sollte
der Mieter dies dem Vermieter mitteilen.
Der Mieter wird gebeten unmittelbar nach seiner Ankunft die im Mietobjekt befindliche Inventarliste auf
Vollständigkeit zu überprüfen und etwaige Fehlbestände spätestens an dem der Ankunft folgenden
Tag dem Vermieter mitzuteilen.
Am Abreisetag wird der Mieter gebeten das Mietobjekt dem Vermieter bis spätestens 11:00 Uhr
geräumt in besenreinem Zustand zu übergeben. Dabei hat der Mieter noch zu erledigen:
Spülen des Geschirrs / Räumen des Geschirrspülers.
4. Rücktritt durch den Mieter
Der Mieter kann vor Beginn der Mietzeit durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vermieter vom
Mietvertrag zurücktreten. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung beim
Vermieter. Tritt der Mieter vom Mietvertrag zurück, so hat er pauschalen Ersatz für die beim Vermieter
bereits entstandenen Aufwendungen und den entgangenen Gewinn in der nachfolgenden Höhe,
soweit bei Online - Buchungsportalen nicht anders angegeben, zu leisten:
Corona Regelung
Für Buchungen, die nach dem 07.05.2020 getätigt wurden und der Anreisetag vor dem 31.12.2020 liegt, ist eine kostenlose Stornierung bis zum 7. Tag vor Beginn der Mietzeit möglich,
danach und bei Nichterscheinen 80 % des Mietpreises.
Für alle anderen Buchungen gilt:
der Rücktritt bis zum 42. Tag vor Beginn der Mietzeit kostenlos möglich,
danach und bei Nichterscheinen 80 % des Mietpreises.
Dem Mieter bleibt der Nachweis, dass beim Vermieter ein geringerer Schaden entstanden ist. Der
Mieter kann bei Rücktritt vom Vertrag einen Ersatzmieter benennen, der bereit ist, an seiner Stelle in
das bestehende Vertragsverhältnis einzutreten. Der Vermieter kann dem Eintritt des Dritten
widersprechen, wenn dieser wirtschaftlich oder persönlich unzuverlässig erscheint.
Tritt ein Dritter in den Mietvertrag ein so haften er und der bisherige Mieter dem Vermieter als
Gesamtschuldner für den Mietpreis und die durch den Eintritt des Dritten entstandenen Mehrkosten.
5. Kündigung durch den Vermieter
Der Vermieter kann das Vertragsverhältnis vor oder nach Beginn der Mietzeit ohne Einhaltung einer Frist
kündigen, wenn der Mieter trotz vorheriger Mahnung nicht an die Hausordnung hält oder die vereinbarten
Zahlungen (Anzahlung, Restzahlung, Kaution, usw.) nicht fristgemäß leistet oder sich ansonsten in einem
solchem Maße vertragswidrig verhält, dass dem Vermieter eine Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht
zuzumuten ist. In diesem Falle kann der Vermieter von dem Mieter Ersatz der bis zur Kündigung entstandenen
Aufwendungen und des entgangenen Gewinns verlangen.
6. Aufhebung des Vertrages wegen außergewöhnlicher Umstände
Der Mietvertrag kann von beiden Seiten gekündigt werden, wenn die Erfüllung des Vertrages infolge
bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder
beeinträchtigt wird. Beide Vertragsparteien werden von Ihren vertraglichen Verpflichtungen frei. Sie
müssen jedoch der jeweils anderen Vertragspartei bereits erbrachte Leistungen erstatten.
7. Pflichten des Mieters
Für verursachte Schäden innerhalb und außerhalb des Mietobjektes haftet der Mieter
uneingeschränkt. Hierbei übernimmt der Mieter auch die Haftung für Schäden, die durch andere
Personen entstehen (Mitreisende). Der Vermieter ist daher nicht verpflichtet, den Verursacher des
Schadens zu ermitteln, sondern kann den Mieter in Anspruch nehmen.Der Mieter verpflichtet sich,
das Mietobjekt mitsamt Inventar mit aller Sorgfalt zu behandeln. Für die schuldhafte Beschädigung
von Einrichtungsgegenständen, Mieträumen oder des Gebäudes sowie der zu den Mieträumen oder
dem Gebäude gehörenden Anlagen ist der Mieter ersatzpflichtig, wenn und insoweit sie von ihm oder
seinen Begleitpersonen oder Besuchern Schuldhaft verursacht worden ist. In den Mieträumen
entstehende Schäden hat der Mieter soweit er nicht selbst zur Beseitigung verpflichtet ist,
unverzüglich dem Vermieter anzuzeigen. Für die nicht rechtzeitige Anzeige verursachter
Folgeschäden, ist der Mieter ersatzpflichtig.
In Ausgussbecken und Toilette dürfen Abfälle, Asche, schädliche Flüssigkeiten und ähnliches nicht
hineingeworfen oder gegossen werden. Treten wegen Nichtbeachtung dieser Bestimmungen
Verstopfungen in den Abwasserrohren auf, so trägt der Verursacher die Kosten der Instandsetzung.
Bei eventuell auftretenden Störungen an Anlagen und Einrichtungen des Mietobjektes ist der Mieter
verpflichtet, selbst alles Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen oder evtl.
entstehenden Schaden gering zu halten. Der Mieter ist verpflichtet, den Vermieter über Mängel der
Mietsache unverzüglich zu unterrichten. Unterlässt der Mieter diese Meldung, so stehen ihm keine
Ansprüche wegen Nichterfüllung der vertragsmäßigen Leistungen (insbesondere keine Ansprüche auf
Mietminderung) zu.
Bei Verlust oder Beschädigung eines Schlüssels trägt der Mieter die entstehenden Kosten in vollem
Umfang.
8. Haftung des Vermieters
8.1 Der Vermieter haftet für die Richtigkeit der Beschreibung des Mietobjektes und ist verpflichtet, die
vertraglich vereinbarten Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen und während der gesamten Mietzeit
zu erhalten. Der Vermieter haftet nicht gemäß § 536a BGB. Die Haftung des Vermieters für
Sachschäden aus unerlaubter Handlung ist ausgeschlossen, soweit sie nicht auf einer vorsätzlichen
oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Vermieters beruhen. Der Vermieter haftet nicht in Fällen
höherer Gewalt (z.B. Brand, Überschwemmung etc.).
8.2 Von der Haftung sind eventuelle Ausfälle in der Strom- und Wasserversorgung sowie
Beeinträchtigungen, die durch höhere Gewalt entstehen, ausgeschlossen. Eine Haftung des
Vermieters für Schäden, die durch Verlust oder Diebstahl entstanden sind, ist ausgeschlossen.
8.3 Besondere Unannehmlichkeiten, die durch eventuelle Baustellen oder sonstige
Instandsetzungsmaßnahmen entstehen, liegen nicht im Haftungsbereich des Vermieters.
Schadensersatzansprüche sind diesbezüglich ausgeschlossen.
9. Internetzugang
1. Sofern das gemietete Ferienobjekt über einen kostenlosen W-Lan Internetzugang verfügt, erhält
der Mieter die Zugangsdaten durch den Vermieter. Der Vermieter haftet nicht für eventuelle Ausfälle
des Internetzugangs.
2. Mit der Nutzung des Internetzugangs stellt der Mieter den Vermieter für die Dauer des Aufenthalts
von sämtlichen Schäden und Ansprüchen Dritter frei, die auf einer rechtswidrigen Verwendung des
Internetzugangs durch den Mieter oder mitreisender Personen beruhen. Für alle in Anspruch
genommenen kostenpflichtigen Dienstleistungen oder Rechtsgeschäfte ist ausschließlich der Mieter
verantwortlich und eventuelle Kosten sind von diesem zu tragen. Dies gilt auch für alle Kosten und
Aufwendungen, welche im Zusammenhang mit einer rechtswidrigen oder der Vereinbarung
zuwiderlaufenden Verwendung des Internetzugangs entstehen können.
10. Tierhaltung
Tiere, insbesondere Hunde, Katzen, und dergleichen dürfen nur bei ausdrücklicher Erlaubnis des
Vermieters im Mietvertrag gehalten oder zeitweilig verwahrt werden. Die Erlaubnis gilt nur im
Einzelfall. Sie kann widerrufen werden, wenn Unzuträglichkeiten eintreten. Der Mieter haftet für
alle durch die Tierhaltung entstandenen Schäden.
11. Änderungen des Vertrages
Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen des Vertrages sowie allen rechtserheblichen
Erklärungen bedürfen der Schriftform.
12. Hausordnung
Die Mieter sind zu gegenseitiger Rücksichtnahme aufgefordert. Insbesondere sind störende
Geräusche, namentlich lautes Türwerfen und solche Tätigkeiten, die die Mitbewohner durch den
entstehenden Lärm belästigen und die häusliche Ruhe beeinträchtigen, zu vermeiden. In der Zeit von
22:00 Uhr bis 8:00 Uhr und von 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr sind Rundfunk-, Fernseh-, und sonstige Audiogeräte nur
auf Zimmerlautstärke einzustellen.
13. Rechtswahl/Gerichtsstand
Es findet deutsches Recht Anwendung. Für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist das
Amtsgericht zuständig, in dessen Bezirk der Beklagte seinen allgemeinen Gerichtsstand hat. Für
Klagen des Vermieters gegen Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts
oder Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland haben oder die nach Abschluss
des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben oder deren
Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird
der Wohnsitz des Vermieters als ausschließlicher Gerichtsstand vereinbart.